Vergütung und Honorare
Informationen zu Anwaltskosten und Kostenhilfe
Allgemeines zur Vergütung
Die Gebühren für anwaltliche Leistungen richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe hängt davon ab, ob es sich um eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren handelt.
Auf Wunsch informieren wir Sie in jeder Phase Ihres Verfahrens transparent darüber, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Bei außergerichtlicher Beratung wird der Anwalt in der Regel eine Gebührenvereinbarung vorschlagen. Dabei sind verschiedene Modelle möglich:
- Pauschalhonorar
- Stundenvergütung
- Vereinbarte Festpreise
Beratungsgespräch (Erstberatung)
Ein persönliches Beratungsgespräch hilft dabei, Rechtsstreitigkeiten frühzeitig zu vermeiden, Risiken richtig einzuschätzen und Kosten zu reduzieren. Außerdem kann es Ihre Prozesschancen verbessern, wenn doch ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
Die Kosten für eine Erstberatung betragen in der Regel 50,00 €, abhängig vom Umfang und der Dauer des Gesprächs.
Beratungshilfe
Sollten Sie geringes Einkommen haben oder staatliche Unterstützung beziehen, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragen. Damit erhalten Sie eine kostenfreie anwaltliche Erstberatung sowie ggf. außergerichtliche Vertretung.
Im Bereich des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts ist im Rahmen der Beratungshilfe lediglich eine Beratung, jedoch keine Vertretung möglich.
Bitte bringen Sie den Berechtigungsschein zum Termin mit.
Außergerichtliche Vertretung
Für außergerichtliche Tätigkeiten fällt eine sogenannte Geschäftsgebühr an, deren Höhe der Rechtsanwalt je nach Fall im Rahmen zwischen 0,5 bis 2,5 Gebührensätzen nach RVG bestimmt. Hinzu kommen die gesetzliche Umsatzsteuer sowie ggf. weitere Auslagen.
Gerichtliche Vertretung
Kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, entstehen in der Regel:
- eine 1,3 Verfahrensgebühr
- sowie eine 1,2 Terminsgebühr (für die Wahrnehmung des Gerichtstermins)
Auch hier werden zusätzlich Umsatzsteuer und mögliche Auslagen berechnet.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese – im Rahmen der Deckungszusage – in der Regel die Anwalts- und Gerichtskosten. Gerne klären wir für Sie im Vorfeld, ob eine Kostenübernahme erfolgt.
Prozesskostenhilfe
Bei eingeschränkten finanziellen Mitteln können Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese übernimmt Ihre Anwalts- und Gerichtskosten, sofern:
- das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten bietet und
- Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine Selbstzahlung nicht ermöglichen
Je nach Einkommen erfolgt die Bewilligung ratenfrei oder mit Monatsraten, die vom Gericht festgelegt werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.
Hinweis
Die obigen Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Kosten sprechen Sie uns bitte direkt an.